Einreisebestimmungen â FĂŒr deutsche StaatsbĂŒrger mit einer Aufenthaltsdauer bis 30 Tage ist die Einreise nur mit Reisepass ausreichend, Personalausweise werden nicht anerkannt. Kinder mĂŒssen im Besitz eines eigenen Reisepasses, oder im Reisepass der Eltern
eingetragen sein. Bitte ĂŒberprĂŒfen sie vor Abreise, ob Ihr Pass noch ausreichende GĂŒltigkeitsdauer aufweist; verlangt wird in den meisten FĂ€llen eine GĂŒltigkeitsdauer von mind. 6 Monaten ab Einreise. Diese Aufenthaltsgenehmigung kann (gegen GebĂŒhr) bei der Einwanderungsbehörde (Immigration-Office) mit Vorlage der Arrival/Departure Card und eines gĂŒltigen RĂŒckflugticket um 8 Tage verlĂ€ngert werden. â FĂŒr einen Aufenthalt ĂŒber 30 Tage
besteht grundsĂ€tzlich âVisumpflichtâ, dieses muĂ vor der Einreise bei der thailĂ€ndischen Botschaft/Konsulat beantragt werden. â FĂŒr einen Aufenthalt ĂŒber 30 Tage bis max. 60 Tage ein âTourist-Visa (TR)â max. 3 Einreisen, 30,- ⏠je Einreise. â Wer lĂ€nger bleiben möchte, benötigt ein
âNon-Immigrant-Visaâ, bis max. 90 Tage 1 Einreise 50,- âŹ, mehrfach 120,- âŹ. â Hier gibt es folgende Visakategorien âOâ, âBâ, âEDâ, und âMâ. a)....âOâ
â mit thailĂ€ndischen StaatsbĂŒrgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde). Bisher war fĂŒr Personen, die mit thailĂ€ndischen StaatsbĂŒrgern verheiratet sind, zum Erlangen eines Jahresvisums, ein Guthaben von 200.000,- Baht, auf einem thailĂ€ndischen Bankguthaben ausreichend. Dieser geforderte Betrag
wurde im Juli 2004 auf 400.000,- Baht erhöht. b)....âOâ â ehemalige thailĂ€ndische StaatsbĂŒrger und deren Ehepartner (unter Vorlage der Heiratsurkunde und Nachweis der thailĂ€ndischen Herkunft). c)....âOâ
â Kinder thailĂ€ndischer StaatsbĂŒrger (unter Vorlage der Geburtsurkunde). d)....âOâ â Rentner (unter Vorlage der Rentenbescheinigung ĂŒber mind.1.200,- ⏠monatlich). e)....âBâ â GeschĂ€ftsreisende (KostenĂŒbernahmeerklĂ€rung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums; bei mehr als
15 Tagen Aufenthalt eine Kopie der Arbeitserlaubnis bzw. der Antragstellung). f)...âEDââ SchĂŒler (eine AufnahmebestĂ€tigung der Schule in Thailand); Student (Certificate of Eligibility for
Non-Immigrant Student â Form NIS); Dozent/Professor (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant Lecturer â Form NIL); Lehrer (BestĂ€tigung der Schule in Thailand). g)...âMâ
â Filmproduzenten (bestĂ€tigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand); Journalisten u. Berichterstatter (Genehmigung des ThailĂ€ndischen AuĂenministeriums - Ministry of Foreign Affairs, Press Division). Auch hier kann eine Visa-VerlĂ€ngerung von 28 Tagen beim Immigration-Office gegen GebĂŒhr beantragt werden. FĂŒr die
Erteilung eines solchen Visums sind der bearbeitenden Stelle Nachweise ĂŒber den Aufenthaltszweck vorzulegen.
â Jahresvisum: Ein Jahresvisum bekommen sie nur vor Ort in Thailand undnicht, wie oft vermutet, in der thailĂ€ndischen Botschaft in Deutschland und das ist, wie Sie sehen, auch nicht so einfach. Voraussetzung ist erst einmal ein:
âNon-Immigrant-Visaâ mit dem Kennzeichen âOâ oder âBâ (siehe oben).
Des Weiteren mĂŒssen Sie ein/e in Thailand: AnsĂ€ssige/r, Verheiratete/r Ehepartner (mit Kind) zu versorgen haben, oder:
Sie sind bereits Rentner (ab 50 Jahre nicht mit einem thail.StaatsbĂŒrger verheiratet, sonst siehe oben) mit einer staatlich garantierten Rente, von mindestens 800.000Baht im Jahr, bzw. 65.000Baht monatlich nachgewiesen haben, oder:
Sie sind Angestellter in Thailand (in dauerhafter BeschÀftigung mit Work Permit) und einem nachgewiesenen Mindesteinkommen von 50.000 Baht im Monat, oder:
Sie sind ein Investor und weisen nach, dass Sie in Thailand ein Investitionskapital von mehreren Millionen Baht (mindestens 3 Mio. bis 30 Mio. je nach Investitionsart) einsetzen wollen.
Mit einem âJahresvisumâ allein ist es nicht getan,SiedĂŒrfenzwar 1 Jahr ohne Ausreise imKönigreichbleiben, mĂŒssen aberalle 3 Monate beimâImmigrations BĂŒroâvorstelligwerden,umsicheinen Stempel inIhren Reisepass gebenzulassen. Falls Ihre Voraussetzungen fĂŒr die Erteilung eines Jahresvisums fortbestehen, kann dieser, nach Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlĂ€ngert werden. Die GebĂŒhr fĂŒr ein Jahresvisum betrĂ€gt 1.900Baht. Wenn Sie dann spĂ€ter, nach 3aufeinanderfolgendenJahren ein âJahresvisumâ
bewilligt bekommen hatten, können Sie eine Daueraufenthaltsbewilligung(PermanentResidence) beantragen. Damit können Sie dauerhaft in Thailand bleiben. Es gibt hierbei eine Quote, die nur wenigen, etwa 100 pro Land und Jahr ausgestellt werden.
Die Adresse des Immigrations BĂŒro: Office of the Immigration Bureau New Building Section 1, Sub-Division 1, Soi Suan Plu, off South Sathorn Road, Sathorn District,
Bangkok 10120. Tel.: (662) 287-4948 (direct line) or (662) 287-3101-10 ext. 2236)
â Wer in
Thailand wegen eines ungĂŒltigen bzw. eines abgelaufenem Visums auffĂ€llig wird, muĂte bislang 200,- Baht pro Tag, seit MĂ€rz 2006 sind es 500,- Baht pro Tag, ĂberschreitungsgebĂŒhr entrichten, desweiteren kann im Pass ein abgelaufener Sichtvermerk (Overstay) gemacht werden, der bei einer erneuten Einreise Probleme bereiten wird. Das gilt natĂŒrlich auch mit einem gefĂ€lschten Visum.
Also Vorsicht bei der Ăberschreitung des Visums!
Was bei einem Reisepassverlust zu tun ist, finden sie hier: Reisepassverlust! Einreisebestimmungen fĂŒr deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig Ă€ndern, ohne daĂ das AuswĂ€rtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Schutzimpfungen FĂŒr die meisten asiatischen LĂ€nder werden Schutzimpfungen nicht mehr verlangt. Es sei denn sie reisen aus einem aktuellen Seuchengebiet (SARS) ein. Sie sollten aber besser ihren Hausarzt oder einen Tropenmediziner ĂŒber die zurzeit notwendigen
oder empfohlenen Schutzimpfungen befragen und sich dort beraten lassen. Bei Reisen nach Thailand sind jedoch aus Sicht des AuswĂ€rtigen Amtes einige Impfungen unbedingt erforderlich. Daher sollte vor der Reise ein BeratungsgesprĂ€ch mit einem erfahrenen Tropenmediziner gefĂŒhrt werden. Wenn sie sich sicher sind, daĂ sie sich nur in reinen Touristengegenden aufhalten werden, dann sollten sie sich gegen Hepatitis
A+B Impfen lassen (wird teilweise von den Krankenkassen getragen). Empfohlen wird allerdings auch noch eine Malariaprophylaxe (z.B. Lariam), besonders dann, wenn sie sich in den Dschungel begeben möchten. Aids-Risiko Das Risiko einer HIV-Infektion, besonders beim Besuch von Prostituierten, ist in Thailand sehr hoch. UngeschĂŒtzter Geschlechtsverkehr ist daher auf jeden Fall zu vermeiden.
Besondere Zollvorschriften â Devisen, auslĂ€ndische Besucher können FremdwĂ€hrungsbetrĂ€ge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausfĂŒhren. Die LandeswĂ€hrung "Baht" kann unbegrenzt eingefĂŒhrt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 50.000 Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgefĂŒhrt werden (Börsencrash 1997). Bei der Ausreise
darf auslĂ€ndische WĂ€hrung bis zur Höhe des eingefĂŒhrten Betrages, der deshalb bei der Einreise deklariert werden muĂ, wieder ausgefĂŒhrt werden; Banknoten und MĂŒnzen jedoch nur höchstens bis zum Gegenwert von 10.000 US$. (Soll heiĂen, wenn Sie vor haben etwas zu Investieren mĂŒĂen Sie die Divisen vorher anmelden und Quittung aufbewahren!!). Bei Zuwiderhandlung droht Verhaftung, Beschlagnahme des ĂŒberzĂ€hligen Betrages und eine Strafanzeige.
Wer als AuslĂ€nder einreist, muĂ neuerdings mindestens 10.000 Baht, oder den Gegenwert in Divisen vorweisen können. (Dieses gilt ĂŒbrigens in vielen westlichen LĂ€ndern ebenfalls). Vorsicht ist geboten, vor sich im Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen. â Produktpiraterie/GefĂ€lschte Waren, der Kauf von gefĂ€lschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw.
sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen GrĂŒnden verboten. â AntiquitĂ€ten, die Ausfuhr bestimmter AntiquitĂ€ten (z.B. Buddhafiguren oder âBilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Behörde befindet sich im National Museum in der Na Phrathat Road, Bangkok. Die deutsche Botschaft hĂ€lt diesbezĂŒglich auch ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit. â Souvenirs, die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr
nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darĂŒber vor dem Kauf zu informieren.
Besondere strafrechtliche Vorschriften Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschrÀnkt und entsprechen nicht
den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei StraffÀlligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen. Einige Tipps, wenn Sie doch einmal mit der Justiz zu tun haben habe ich Ihnen hier bereit gestellt.
âRauschmittel Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Extasy und anderer Amphetamine) wird ausdrĂŒcklich gewarnt. Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein
Drogenumschlagsort fĂŒr Touristen zu sein. Dort sollen sogar einige Besitzer von Guest Houses ihren GĂ€sten Drogen zum Kauf anbieten und sie diese anschlieĂend in ihren RĂ€umen konsumieren lassen. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstĂ€rkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von GegenstĂ€nden fĂŒr Dritte ohne Kenntnis des
Inhalts, da dies verhĂ€ngnisvolle Folgen haben kann. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen fĂŒhrt zu hohen Freiheitsstrafen. In besonders schweren FĂ€llen wird die Todesstrafe verhĂ€ngt, die in Thailand auch vollstreckt wird. âKindesmissbrauch Der sexuellen Missbrauch von minderjĂ€hrigen in Thailand wird (zum GlĂŒck) hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich
verfolgt. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren EinverstĂ€ndnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich ĂŒber das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis (ID-card) zeigen lĂ€Ăt. âMajestĂ€tsbeleidigung
Das thailĂ€ndische Königshaus genieĂt besonderen Respekt. AbfĂ€llige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. MajestĂ€tsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft. âErregung öffentlichen Ărgernisses Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Ăffentlichkeit sind verboten, können bestraft werden
und fĂŒhren dann stets zu einem Widereinreiseverbot nach Thailand. âFotografieren Abgesehen von militĂ€rischen Objekten besteht grundsĂ€tzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings â wie ĂŒberall â ein gewisses TaktgefĂŒhl angezeigt.
Einladung thailĂ€ndischer StaatsbĂŒrger nach Deutschland Um einen thailĂ€ndischen StaatsbĂŒrger nach Deutschland einladen zu können, benötigt dieser folgende Unterlagen von ihnen:
Ein Einladungsschreiben, mit dem sie die Haftung fĂŒr ihren Besucher fĂŒr die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland ĂŒbernehmen. Dieses Einladungsschreiben muĂ von der fĂŒr sie zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörde beantragt werden. Kosten zur Zeit 25,- Euro.
Eine BestĂ€tigung fĂŒr ein Hin- und RĂŒckflugticket muĂ vorgelegt werden (Kein Ticket vorher kaufen).
Den Nachweis ĂŒber eine von ihnen, fĂŒr den Besucher abgeschlossenen Krankenversicherung fĂŒr den Besuchszeitraum.
Eine aktuelle Verdienstbescheinigung ist vorteilhaft (wird nicht immer verlangt).
Wenn diese Unterlagen bei ihrem Besuch in Thailand eingetroffen sind, muĂ er/sie mit diesen Unterlagen, dem Reisepass, 2
Lichtbilder und der VisagebĂŒhr zur deutschen Botschaft in Bangkok und ein Visum fĂŒr Deutschland beantragen. Seit MĂ€rz 2006 können Visa nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine erhalten Sie ĂŒber das Call-Center unter Tel. 1900 222 343. Wird das Visa erteilt gilt dieses fĂŒr eine GĂŒltigkeitsdauer
von 6 Monaten, innerhalb derer, eine Frist von 90 Tagen in Deutschland verbracht werden darf (es sei denn, sie haben den Besuchszeitraum enger eingegrenzt).
Empfehlung: Sie sollten ihren Besuch bitten, sich auch nach Ausstellung des Visums zur Ausreise aus Thailand zu erkundigen, ob von thailÀndischen Behörden zusÀtzliche Unterlagen benötigt werden oder im Inland StraffÀlligkeit vorliegt, da in letzter Zeit
ThailĂ€nder/innen trotz erteilten Visums fĂŒr Deutschland nicht ausreisen durften - dieses aus den verschiedensten GrĂŒnden.
EheschlieĂung zwischen deutschen und thailĂ€ndischen Staatsangehörigen in Thailand Die EheschlieĂung in Thailand erfolgt vor dem Bezirksamt (Amphur). Eine feste ZustĂ€ndigkeitsregelung besteht in Thailand nicht;
die Ehe kann vor jedem beliebigen Bezirksamt geschlossen werden. Voraussetzung fĂŒr eine EheschlieĂung nach thailĂ€ndischem Recht sind gemÀà § 1448 ff des thailĂ€ndischem Zivil- und Handelsbuchs: - Mindestalter beider Verlobten von 20 Jahren - volle GerichtsfĂ€higkeit - kein verwandtschaftliches VerhĂ€ltnis der Verlobten zueinander - Ledigkeit bzw. rechtskrĂ€ftige Auflösung der frĂŒheren Ehe
- Wartezeit von 310 Tagen fĂŒr die/den Verlobte/n nach Auflösung der frĂŒheren Ehe Von dem/der deutschen Verlobten ist dem thailĂ€ndischen Standesbeamten eine von der Botschaft beurkundete und vom thailĂ€ndischen AuĂenministerium legalisierte eidesstattliche Versicherung vorzulegen. Bei Abgabe dieser eidesstattlichen Versicherung ist der Botschaft ein deutsches EhefĂ€higkeitszeugnis vorzulegen. Dieses erhalten
sie beim Standesamt ihres deutschen Wohnsitzes bzw., falls ein solcher nicht mehr besteht, beim Standesamt ihres letzten deutschen Wohnsitzes. Dem Antrag auf Erteilung des EhefĂ€higkeitszeugnisses sind folgende Unterlagen beizufĂŒgen: von der/dem deutschen Verlobten: - Personalausweis oder Reisepass - Meldebescheinigung - Geburtsurkunde oder Auszug bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch - ggf. Scheidungsurteil der frĂŒheren Ehe mit Rechtskraftvermerk
von der/dem thailĂ€ndischen Verlobten: - Geburtsurkunde - Auszug aus dem Hausregister - Ledigkeitsbescheinigung - ggf. gerichtliches Scheidungsurteil der frĂŒheren Ehe - ggf. Sterbeurkunde des frĂŒheren Ehegatten
Die genannten Urkunden sind erhĂ€ltlich bei dem Bezirksamt, bei dem der/die thailĂ€ndische Verlobte gemeldet ist. Die Urkunden sind mit einer deutschen Ăbersetzung zu versehen, deren Richtigkeit von der Botschaft zu bestĂ€tigen ist. Hinweise: Eine nach thailĂ€ndischem Recht erfolgte einvernehmliche Scheidung der/des thailĂ€ndischen Verlobten vor einem Bezirksamt
bedarf zunĂ€chst der Anerkennung durch eine deutsche Landesjustizverwaltung. AntrĂ€ge fĂŒr die Anerkennung liegen bei der Botschaft vor. Dem Antrag mĂŒssen die Scheidungsurkunde, das Scheidungsregister sowie das Eheregister mit deutscher Ăbersetzung beigefĂŒgt sein. Die Unterlagen mĂŒĂen legalisiert (in der Echtheit ĂŒberprĂŒft) sein. Erst wenn das Landesjustizamt die Scheidung anerkannt hat, kann das deutsche Standesamt das EhefĂ€higkeitszeugnis erteilen.
Bei der EheschlieĂung vor dem Bezirksamt (Amphur) wird oft auf Vorlage des Scheidungsurteils des/der deutschen Verlobten bestanden. Es empfiehlt sich daher, das Scheidungsurteil mitzunehmen.
Legalisation 25,- ⏠pro Urkunde. Die GebĂŒhren sind in Baht, nach den Tageskurs, der Botschaft zu entrichten.
Eine EheschlieĂung in der Deutschen Botschaft ist nicht möglich.
Heirats-Visum fĂŒr eine EheschlieĂung mit deutschen und thailĂ€ndischen Staatsangehörigen in Deutschland âGehen sie zuerst zu ihrem zustĂ€ndigen Standesamt und erkundigen sie sich dort nach den fĂŒr eine EheschlieĂung notwendigen Unterlagen.(Lassen sie sich eine Bescheinigung* ausstellen, aus der hervorgeht, daĂ sie bei dem Standesamt vorgesprochen haben, dieses benötigen sie spĂ€ter bei der AuslĂ€nderbehörde). âBei der Beantragung des Visums fĂŒr den Ehegattennachzug bzw. Heiratsvisum in der deutschen Botschaft sind seit 2007 die
Sprachkenntnisse nachzuweisen. Der Nachweis muss zusammen mit den Antragsunterlagen und einem Zertifikat des Goethe-Instituts ĂŒber die SprachprĂŒfung A1âStart Deutsch1â beigefĂŒgt werden. Die Goethe-Institute sind die deutschen Kulturinstitute im Ausland, die auch Sprachunterricht und SprachprĂŒfungen anbieten. Informationen zum Goethe-Institute in Bangkok.
âWeiter geht es beim AuslĂ€nderamt. Hier benötigen sie folgende Unterlagen: - Eine aktuelle Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. - Eine Meldebescheinigung mit Ledigkeitsbescheinigung (gibt es auf einem Formular). - Eine Kopie ihres Mietvertrages. - Eine Kopie ihrer Verdienstbescheinigung.
- Eine Kopie des Nachweises fĂŒr eine Krankenversicherung (siehe Einladung). - Die Bescheinigung*, daĂ sie ihre Heirat beim Standesamt angemeldet haben.
Das AuslĂ€nderamt ĂŒberprĂŒft nun bei der deutschen Botschaft in Bangkok die Unterlagen ihrer/es Verlobten. von der/dem thailĂ€ndischen Verlobten benötigten Unterlagen:
- Geburtsurkunde(wird nur beim Geburtsort (Amphur) ausgestellt) - Auszug aus dem Hausregister - Ledigkeitsbescheinigung vom letzten gemeldeten Wohnort - Ledigkeitsbescheinigung vom Zentaleinwohneramt in Bangkok (Amphur) - ggf. gerichtliches Scheidungsurteil* (siehe Hinweis unten) der frĂŒheren Ehe - ggf. Sterbeurkunde des frĂŒheren Ehegatten
Die genannten Urkunden sind erhÀltlich bei dem Bezirksamt (Amphur), bei dem der/die thailÀndische Verlobte gemeldet ist.
Die Urkunden sind mit einer, von einem vereidigten Dolmetscher/in ins deutsche zu Ăbersetzen und deren Richtigkeit von der deutschen Botschaft zu bestĂ€tigen ist (legalisiert). HierfĂŒr können sie mit einer Wartezeit von ca.8 Wochen rechnen, ihr/e Verlobte/r wird schriftlich von der deutschen Botschaft benachrichtigt, wenn die Papiere legalisiert sind. âDann muĂ ihr/e Verlobte/r einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
(Application for Residence Permit) bei der deutschen Botschaft stellen, daĂ mit dem Zweck des Aufenthalts âHeiratâ angegeben wird (Formular kann ĂŒber die Webseite der deutschen Botschaft heruntergeladen werden)
Die deutsche Botschaft wird daraufhin eine Anfrage an das AuslĂ€nderamt stellen, welches vorher von ihnen alle Unterlagen vorliegen hat. âWenn das AuslĂ€nderamt zugestimmt hat, wird die/der Verlobte wiederum von der Botschaft schriftlich benachrichtigt âNun muĂ der/die Verlobte noch einmal zur Botschaft und den Pass abgeben ggf. das Flugticket vorlegen (hier langt ein One-way ticket) âNach ca. 3 Werktagen ist das Visum fertig und kann abgeholt werden
âDirekt nach Einreise mĂŒssen sie ihre/n Verlobte/n beim Einwohnermeldeamt anmelden, zuvor brauchen sie von ihrem Vermieter die Bescheinigung, daĂ ihr/e Verlobte/r bei ihnen eingezogen ist. âDanach geht es zum Standesamt wo alle Unterlagen auf VollstĂ€ndigkeit geprĂŒft werden. Das Standesamt sendet die Unterlagen
zum zustĂ€ndigen Oberlandesgericht bzw.an das Kammergericht (PrĂ€sidialabteilung) und lĂ€Ăt dort die/den Verlobte/n von der Beibringung des EhefĂ€higkeitszeugnisses gemÀà § 1309 Abs.2 BGB befreien. Hier können noch RĂŒckfragen bezĂŒglich einer âScheineheâ kommen. Die folgendermaĂen aussehen können. - das Kennenlernen des Paares;
- der Zeitpunkt (oft wird genaues Datum verlangt) des Heiratsentschlusses; - der Altersunterschied; - die VerstĂ€ndigung (es ist kaum anzunehmen, daĂ eine neueingereiste ThailĂ€nderin bereits nach ein Paar Wochen deutsch kann); -aber auch Fragen die jedenfalls nach auĂen hin keinen erkennbaren Zusammenhang zu der zu ĂŒberprĂŒfenden Problematik der âScheineheâ aufweisen, z.B. ĂŒber die ĂbersetzungsmodalitĂ€ten der Heiratspapiere.
Werden diese Fragen von der Verlobten nur kurz und unvollstĂ€ndig beantwortet, so trĂ€gt dies keinesfalls zur Beschleunigung des Verfahrens bei, da die Fragen regelmĂ€Ăig erneut gestellt werden. Bleiben die Fragen unbeantwortet, so wird davon die SchluĂfolgerung abgeleitet, daĂ kein Interesse an der Heirat besteht, so daĂ eine Ablehnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Wie gesagt, es kann, es mĂŒssen aber keine RĂŒckfragen kommen. âNun mĂŒssen sie noch nach Berlin zur thailĂ€ndischen Botschaft und eine konsularische Eheunbedenklichkeits- bescheinigung beantragen (sie brauchen hierzu ein Lichtbild und besser alle Papiere mit je einer Kopie). âWenn nun die Befreiung (Wartezeit ca. 6 Wochen) beim Standesamt vorliegt und sie schriftlich benachrichtigt wurden, wird es
Zeit sich um einen vereidigten Dolmetscher zu kĂŒmmern, mit dem sie dann bei ihrem Standesamt die EheschlieĂung anmelden, hier bekommen sie dann auch ihren Hochzeitstermin. âZu ihrer Trauung mĂŒssen sie ihre Personalien mitbringen âNach ihrer Heirat mĂŒssen sie dann wieder zur thailĂ€ndischen Botschaft nach Berlin und die NamensĂ€nderung in den Reisepass der/des Verlobten eintragen lassen. (siehe unten NamensĂ€nderung) âDanach mĂŒssen sie wieder zum AuslĂ€nderamt, hier bekommt ihr/e Verlobte/r nun ein Aufenthaltstitel (fĂŒr 1 Jahr). âNun mĂŒssen sie nur noch zu ihrer Krankenkasse und ihre/n Frau/Mann versichern.Die Wartezeit von der Beantragung bis zur EheschlieĂung betrĂ€gt ca. 5-6 Monate!
Hinweise*: Eine nach thailĂ€ndischem Recht erfolgte einvernehmliche Scheidung der/des thailĂ€ndischen Verlobten vor einem Bezirksamt bedarf zunĂ€chst der Anerkennung durch eine deutsche Landesjustizverwaltung. AntrĂ€ge fĂŒr die Anerkennung liegen bei der Botschaft vor. Dem Antrag mĂŒssen die Scheidungsurkunde, das Scheidungsregister
sowie das Eheregister mit deutscher Ăbersetzung beigefĂŒgt sein. Die Unterlagen sollten legalisiert (in der Echtheit ĂŒberprĂŒft) sein. Erst wenn das Landesjustizamt die Scheidung anerkannt hat, kann das deutsche Standesamt das EhefĂ€higkeitszeugnis erteilen. Bei der EheschlieĂung vor dem Bezirksamt (Amphur) wird oft auf Vorlage des Scheidungsurteils des/der deutschen Verlobten bestanden. Es empfiehlt sich daher, das Scheidungsurteil mitzunehmen.
Ist es besser im Ausland zu Heiraten ? ich denke es bleibt sich gleich, denn sie werden schnell merken, wenn sie zum Beispiel in Thailand geheiratet haben sind sie fĂŒr
das deutsche Standesamt ledig. Sie mĂŒssen also noch einmal auf einem deutschen Standesamt heiraten. Es bedarf dann fast den gleichen Aufwand, wie bei der Heirat mit Heirats-Visum, mit der Ausnahme, daĂ durch die Heirat ihr/e Frau/Mann einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung hat. Allerdings gibt es auch hier ein Nachteil; denn § 8 des AuslĂ€ndergesetz sieht vor, daĂ die Aufenthaltsgenehmigung auch bei Vorliegen eines Anspruches versagt
wird, wenn der AuslĂ€nder mit einem Visum eingereist ist, daĂ aufgrund seiner Angaben ohne die erforderliche Zustimmung der AuslĂ€nderbehörde erteilt worden ist (z.B. wenn sie es geschafft haben mit Besucher-Visum zu Heiraten). DaĂ kann dann zur Folge haben, daĂ ihr/e Frau/Mann wieder nach Thailand ausreisen muĂ und erneut bei der deutschen Botschaft ein Visum zum Zwecke der FamilienzusammenfĂŒhrung stellen muĂ. Es ist leider eine Ermessensentscheidung
der AuslÀnderbehörde.
NamensĂ€nderung nach der EheschlieĂung Seit dem 01.09.2002 gibt es einige Ănderungen bei der thailĂ€ndischen Botschaft in Berlin.
âNamensĂ€nderung im Reisepass:
1. Heiratsurkunde â international - nicht Ă€lter als œ Jahr
2. Beglaubigung der Heiratsurkunde durch das RegierungsprÀsidium (bzw.zustÀndige Einwohnerzentralamt u.s.w). Extra Stempel !! (Bearbeitungszeit ca. 1 Woche)
3. Antrag auf NamensÀnderung von der thailÀndischen Botschaft:
- Antragsformular âausgefĂŒllt und unterschrieben- - Original-Reisepass mit einer Kopie der 1. Seite mit Lichtbild der Inhaberin - 1 Kopie des Personalausweises oder des Hausregisters - 1 Kopie der Bescheinigung ĂŒber die EheschlieĂung oder der Heiratsurkunde - 1 Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes (mit Lichtbild des Inhabers)
4. Das Ganze als Einschreiben mit 3 ⏠-bar- und adressiertem RĂŒckumschlag â DIN A 5 mit 3,58 ⏠frankiert - an die thailĂ€ndische Botschaft Berlin (Bearbeitungszeit ca. 1 Woche)
Nachdem die thailĂ€ndische Botschaft die NamensĂ€nderung im Reisepass eingetragen hat, muĂ jetzt die NamensĂ€nderung im thailĂ€ndischen Hausregister und im Personalausweis (ID-card) vorgenommen werden. âNamensĂ€nderung des Ehenamens in Thailand:
1. Ăbersetzung der durch die Bezirksregierung beglaubigten Heiratsurkunde von einem vereidigten Ăbersetzer in die thailĂ€ndische Sprache.
2. Beglaubigung dieser ĂŒbersetzten Heiratsurkunde durch die thailĂ€ndische Botschaft
3. ĂberprĂŒfung der ĂŒbersetzten und beglaubigten Heiratsurkunde auf Echtheit beim AuĂenministerium, Abteilung fĂŒr konsularische Angelegenheiten in der
âChaengwattanaroadâ in Bangkok. Kostet 200,- Baht wenn Sie Zeit haben und 400,- Baht wenn es schnell gehen soll (hier meine ich kein Bestechungsgeld). Hierzu ist auch der Personalausweis oder Reisepass des Ehemannes erforderlich.
âAnschlieĂend NamensĂ€nderung im thailĂ€ndischen Hausregister und im Personalausweis der Ehefrau beim zustĂ€ndigen
Einwohnermeldeamt (Amphur) beantragen. (Es gibt neue ID-cards die Computerlesbar und FĂ€lschungssicher sind, deshalb mĂŒĂen Sie mit einer Bearbeitungszeit ca. 5 â 6 Wochen rechnen). Diese Ănderung wird auch von Ehepaaren, die schon lĂ€nger Verheiratet sind verlangt und zwar dann, wenn der Reisepass erneuert werden muĂ. âAuch hier gibt es etwas neues zu berichten: âAb August 2005 gibt es neue thailĂ€ndische ReisepĂ€sse, den sogenannten E-Pass.
Sie können sich das Formular hier anschauen. â E-Pass deutsch â oder â E-Pass thai â. Anmerkung: Wenn der Name beim zustĂ€ndigen Amphur (Hausregister) nicht geĂ€ndert wird, können spĂ€ter Probleme entstehen,
z.B. wenn der Reisepass abgelaufen ist und sie einen neuen Reisepass bei der Passport Division in Bangkok beantragen. Hierzu werden die Daten vom Zentralregisteramt in Bangkok mit den registrierten Daten verglichen (auch wenn sie es bei der thailĂ€ndischen Botschaft in Berlin beantragen), wenn es hier zu Unstimmigkeiten kommt, kann es sein, daĂ der Name nachtrĂ€glich wieder bei der Botschaft in Berlin in den MĂ€dchenname geĂ€ndert werden mĂŒsste.
Hier noch die Anschriften der deutschen und thailÀndischen Botschaft
Embassy of the Federal Republic of Germany G.P.O. Box 2595 9 South Sathorn Road Bangkok 10120 Thailand Tel: 00662 / 287 90 00 Fax: 00662 / 287 17 76 www.german-embassy.or.thinfo@german-embassy.or.th
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland 199/163 Moo 3, Baan Nai Fun 2 Kan Klong Chonpratan Road, Tambon Mae Hia
Chiang Mai 50100 Thailand Tel: 0066 53 83 87 35 Fax: 0066 53 83 87 35 dekonsul@loxinfo.co.th